EU Empfehlungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Versuchstierkunde

Hintergrund der modularen Struktur ist, dass im Zuge der Umsetzung der EU Tierschutzrichtlinie (Richtlinie 2010/63/EU) Empfehlungen bezüglich der versuchstierkundlichen Ausbildung entworfen wurden (Aus- und Fortbildungsrahmen). Diese sehen vor, dass alle Personen, die Tätigkeiten nach Art. 23(2) der Richtlinie durchführen, bestimmte Kernkompetenzen besitzen müssen, um die jeweiligen Tätigkeiten (engl. Functions) ausüben zu dürfen. Dies betrifft nach Art. 23(2) Personen die

  • Verfahren an Tieren durchführen (Tätigkeit A)
  • Verfahren planen und gestalten (Tätigkeit B)
  • Tiere pflegen  (Tätigkeit C) und diejenigen die 
  • Tiere töten (Tätigkeit D).

Dabei ist vorgesehen, dass durch Erweiterung des persönlichen Qualifikationsprofils, die Möglichkeit besteht, zusätzliche Tätigkeiten zu übernehmen. Eingeschränkt ist dies für das Ausüben der Tätigkeit „Planen und gestalten von Verfahren“, da hier eine abgeschlossene Hochschulausbildung vorausgesetzt wird.

Der modulare Aufbau von vtk online orientiert sich an den Empfehlungen der EU für die Ausbildung in tierexperimentellen Arbeiten. 

Modulares Konzept

Kernmodule

"Kernmodule" (engl. Core modules = C) sind allen Tätigkeitsbereichen gleich. Hierzu gehören die Module

Modul

Kommentar

Thema

A

B

C

D

C 1

Theorie

Nationale Rechtsvorschriften

X

X

X

X

C 2

Theorie

Ethische Fragen, Wohlergehen der Tiere und die 3R (Stufe 1)

X

X

X

X

C 3.1

Theorie

Grundlagen der angewandten Biologie – artspezifisch

X

X

X

X

C 4

Theorie

Tierpflege, Tiergesundheit und Tierhaltung – artspezifisch

X

X

X

X

C 5

Theorie

Erkennung von Schmerzen, Leiden und Ängsten – artspezifisch

X

X

X

X

C 6.1

Theorie

Methoden zur Tötung unter Vermeidung unnötiger Schmerzen

X

X

X

X

Tätigkeitsspezifische (Pflicht-)Module

Kenntnisse, die entweder A oder B oder C oder D zugehörig sind, werden in Tätigkeitsmodulen erlangt (engl. Function specific module = F). Sie sind für die Ausübung der Tätigkeit verpflichtend.

Modul

Kommentar

Thema

A

B

C

D

F 3.2

Praxis

Grundlagen der angewandten Biologie – artspezifisch 

X

 

X

X

F 6.2

Praxis

Methoden zur Tötung unter Vermeidung unnötiger Schmerzen

 

 

 

X

F 7

Theorie

Minimalinvasive Verfahren ohne Anästhesie – artspezifisch

X

X

 

 

F 8

Praxis

Minimalinvasive Verfahren ohne Anästhesie – artspezifisch 

X

 

 

 

F 9

Theorie

Ethische Fragen, Wohlergehen der Tiere und die drei R (Stufe 2)

 

X

 

 

F 10*

Theorie

Gestaltung von Verfahren und Projekten (Stufe 1)

 

X

 

 

F 11*

Theorie

Gestaltung von Verfahren und Projekten (Stufe 2)

 

X

 

 

* Dieses Modul muss von Personen absolviert werden, die Projekte gestalten (Tätigkeit B), ist aber zugleich hilfreich für Wissenschaftler, die in einem bestimmten Maße an der Gestaltung der von ihnen durchgeführten Verfahren (Tätigkeit A) beteiligt sind. 

Aufgabenspezifische Module

Kenntnisse, bzw. Fähigkeiten, die über den grundlegenden Tätigkeitsbereich hinausgehen und für die Ausübung spezifischer Aufgaben erforderlich sind, werden in entsprechenden aufgabenspezifischen Modulen erlernt (engl. Task specific module = T). 

Modul

Kommentar

Thema

A

B

C

D

T 20

Theorie

Anästhesie bei kleineren Eingriffen

X

X

 

 

T 21

Theorie

Fortgeschrittene Anästhesie bei chirurgischen oder langwierigen Eingriffen

X

X

 

 

T 22

Theorie & Praxis

Grundsätze für chirurgische Eingriffe (mit 21)

X

X

 

 

T 23

Theorie

Fortgeschrittene Tierhaltungs-, Pflege- und Enrichmentpraktiken

 

 

X

 

T 24

Theorie

Benannter Tierarzt

 

 

 

 

T 25

Theorie

Projektbewerter

 

 

 

 

Durch Erweiterung des persönlichen Qualifikationsprofils besteht die Möglichkeit, zusätzliche Tätigkeiten (A - D) zu übernehmen. Eingeschränkt ist dies lediglich für das Ausüben der Tätigkeit „Planen und Gestalten von Verfahren“, da hier eine abgeschlossene Hochschulausbildung vorausgesetzt wird.

So können sich Personen, durch das Absolvieren von Modulen, die initial nicht für ihre Tätigkeit vorgesehen sind, entsprechend Qualifizieren. 

Beispiel 1: Eine Person, die Tiere tötet (Tätigkeit D) belegt im Anschluss Module der Tätigkeit A oder C und darf nach erfolgreichem Abschluss diese Tätigkeiten ausüben. Somit wird sie zu einer Person, die dem Tätigkeitsfeld D und A und/oder C entspricht.

Beispiel 2: Für Tätigkeit A ist das Praxismodul zur tierschutzgerechten Tötung nicht vorgesehen, aus diesem Grund müssen Personen, die Tiere im Rahmen ihrer Tätigkeit töten werden, dieses Modul belegen.

Module bei vtk online

Kernmodule (C = core)

  • C 01 Tierschutzrecht: Einführung in die Tierschutzgesetzgebung
  • C 02 Ethik und 3R: Einstieg in ethische Grundlagen zu Tierversuchen und die 3R - Refinement, Reduction, Replacement
  • C 03.1 Versuchstierbiologie: Allgemeine und tierartspezifische Biologie von Versuchstieren
    Spezies: 
  • C 04 Versuchstierhaltung: Allgemeine und tierartspezifische Informationen zur Haltung von Versuchstieren
    Spezies:
  • C 05 Belastung: Allgemeine und tierspezifische Inhalte zur Belastung bei Versuchstieren
  • C 06.1 Tierschutzgerechtes Töten: Allgemeine und tierspezifische Inhalte zur Tötung von Versuchstieren

Tätigkeitsmodule (F = function)

  • F 07 Verfahren ohne Anästhesie: Vorstellung gering invasiver Methoden und deren Durchführung
  • F 09 Ethik und 3R Stufe 2: Ethische Fragen zu Tierversuchen und Ersatz- und Ergänzungsmethoden
  • F 10 gestaltung von Verfahren und Projekten: Herangehensweise, Datenbankrecherche, biometrische Versuchsplanung im Kontext der Antragstellung

Aufgabenmodule (T = task)

  • T 20 Anästhesie und Analgesie I: Inhalte zur Anästhesie und Analgesie für kleine Eingriffe bei Versuchstieren
  • T 21 Anästhesie und Analgesie II: Inhalte zur Anästhesie und Analgesie für operative oder langwierige Eingriffe bei Versuchstieren (Fortgeschritten)
  • T 22 Operative Eingriffe: Das Modul beinhaltet grundlegende Informationen zur Vorgehensweise bei operativen Eingriffen

Zusatzmodule (A = additional)

  • A 01 geschichte: Zusammenfassung zum historischen Kontext von Tierversuchen
  • A 02 Verfahren zur Blutentnahme: Vorgehensweise und Durchführung von Blutentnahmen, die zum Teil einer Anästhesie bedürfen
  • A 03 gentechnisch veränderte Tiere: Einführung zu gentechnisch veränderten Tieren (GVT)
  • A 04 Telemetrie: Erhebung telemetrischer Daten im Tierversuch
  • A 05 Nicht-invasive Methode: Vorstellung von Methoden, die zur tierschonenden Datenerhebung eingesetzt werden.
  • A 06 Tierspezifisches Modul: Hamster - Tierartspezifische Zusammenfassung der Lerninhalte aus den einzelnen Modulen
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