EU Empfehlungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Versuchstierkunde
Hintergrund der modularen Struktur ist, dass im Zuge der Umsetzung der EU Tierschutzrichtlinie (Richtlinie 2010/63/EU) Empfehlungen bezüglich der versuchstierkundlichen Ausbildung entworfen wurden (Aus- und Fortbildungsrahmen). Diese sehen vor, dass alle Personen, die Tätigkeiten nach Art. 23(2) der Richtlinie durchführen, bestimmte Kernkompetenzen besitzen müssen, um die jeweiligen Tätigkeiten (engl. Functions) ausüben zu dürfen. Dies betrifft nach Art. 23(2) Personen die
- Verfahren an Tieren durchführen (Tätigkeit A)
- Verfahren planen und gestalten (Tätigkeit B)
- Tiere pflegen (Tätigkeit C) und diejenigen die
- Tiere töten (Tätigkeit D).
Dabei ist vorgesehen, dass durch Erweiterung des persönlichen Qualifikationsprofils, die Möglichkeit besteht, zusätzliche Tätigkeiten zu übernehmen. Eingeschränkt ist dies für das Ausüben der Tätigkeit „Planen und gestalten von Verfahren“, da hier eine abgeschlossene Hochschulausbildung vorausgesetzt wird.
Der modulare Aufbau von vtk online orientiert sich an den Empfehlungen der EU für die Ausbildung in tierexperimentellen Arbeiten.
Modulares Konzept
Kernmodule
"Kernmodule" (engl. Core modules = C) sind allen Tätigkeitsbereichen gleich. Hierzu gehören die Module
Modul | Kommentar | Thema | A | B | C | D |
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C 1 | Theorie | Nationale Rechtsvorschriften | X | X | X | X |
C 2 | Theorie | Ethische Fragen, Wohlergehen der Tiere und die 3R (Stufe 1) | X | X | X | X |
C 3.1 | Theorie | Grundlagen der angewandten Biologie – artspezifisch | X | X | X | X |
C 4 | Theorie | Tierpflege, Tiergesundheit und Tierhaltung – artspezifisch | X | X | X | X |
C 5 | Theorie | Erkennung von Schmerzen, Leiden und Ängsten – artspezifisch | X | X | X | X |
C 6.1 | Theorie | Methoden zur Tötung unter Vermeidung unnötiger Schmerzen | X | X | X | X |
Tätigkeitsspezifische (Pflicht-)Module
Kenntnisse, die entweder A oder B oder C oder D zugehörig sind, werden in Tätigkeitsmodulen erlangt (engl. Function specific module = F). Sie sind für die Ausübung der Tätigkeit verpflichtend.
Modul | Kommentar | Thema | A | B | C | D |
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F 3.2 | Praxis | Grundlagen der angewandten Biologie – artspezifisch | X |
| X | X |
F 6.2 | Praxis | Methoden zur Tötung unter Vermeidung unnötiger Schmerzen |
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| X |
F 7 | Theorie | Minimalinvasive Verfahren ohne Anästhesie – artspezifisch | X | X |
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F 8 | Praxis | Minimalinvasive Verfahren ohne Anästhesie – artspezifisch | X |
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F 9 | Theorie | Ethische Fragen, Wohlergehen der Tiere und die drei R (Stufe 2) |
| X |
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F 10* | Theorie | Gestaltung von Verfahren und Projekten (Stufe 1) |
| X |
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F 11* | Theorie | Gestaltung von Verfahren und Projekten (Stufe 2) |
| X |
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* Dieses Modul muss von Personen absolviert werden, die Projekte gestalten (Tätigkeit B), ist aber zugleich hilfreich für Wissenschaftler, die in einem bestimmten Maße an der Gestaltung der von ihnen durchgeführten Verfahren (Tätigkeit A) beteiligt sind.
Aufgabenspezifische Module
Kenntnisse, bzw. Fähigkeiten, die über den grundlegenden Tätigkeitsbereich hinausgehen und für die Ausübung spezifischer Aufgaben erforderlich sind, werden in entsprechenden aufgabenspezifischen Modulen erlernt (engl. Task specific module = T).
Modul | Kommentar | Thema | A | B | C | D |
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T 20 | Theorie | Anästhesie bei kleineren Eingriffen | X | X |
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T 21 | Theorie | Fortgeschrittene Anästhesie bei chirurgischen oder langwierigen Eingriffen | X | X |
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T 22 | Theorie & Praxis | Grundsätze für chirurgische Eingriffe (mit 21) | X | X |
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T 23 | Theorie | Fortgeschrittene Tierhaltungs-, Pflege- und Enrichmentpraktiken |
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| X |
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T 24 | Theorie | Benannter Tierarzt |
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T 25 | Theorie | Projektbewerter |
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Durch Erweiterung des persönlichen Qualifikationsprofils besteht die Möglichkeit, zusätzliche Tätigkeiten (A - D) zu übernehmen. Eingeschränkt ist dies lediglich für das Ausüben der Tätigkeit „Planen und Gestalten von Verfahren“, da hier eine abgeschlossene Hochschulausbildung vorausgesetzt wird.
So können sich Personen, durch das Absolvieren von Modulen, die initial nicht für ihre Tätigkeit vorgesehen sind, entsprechend Qualifizieren.
Beispiel 1: Eine Person, die Tiere tötet (Tätigkeit D) belegt im Anschluss Module der Tätigkeit A oder C und darf nach erfolgreichem Abschluss diese Tätigkeiten ausüben. Somit wird sie zu einer Person, die dem Tätigkeitsfeld D und A und/oder C entspricht.
Beispiel 2: Für Tätigkeit A ist das Praxismodul zur tierschutzgerechten Tötung nicht vorgesehen, aus diesem Grund müssen Personen, die Tiere im Rahmen ihrer Tätigkeit töten werden, dieses Modul belegen.
Module bei vtk online
Kernmodule (C = core)
- C 01 Tierschutzrecht: Einführung in die Tierschutzgesetzgebung
- C 02 Ethik und 3R: Einstieg in ethische Grundlagen zu Tierversuchen und die 3R - Refinement, Reduction, Replacement
- C 03.1 Versuchstierbiologie: Allgemeine und tierartspezifische Biologie von Versuchstieren
Spezies: - C 04 Versuchstierhaltung: Allgemeine und tierartspezifische Informationen zur Haltung von Versuchstieren
Spezies: - C 05 Belastung: Allgemeine und tierspezifische Inhalte zur Belastung bei Versuchstieren
- C 06.1 Tierschutzgerechtes Töten: Allgemeine und tierspezifische Inhalte zur Tötung von Versuchstieren
Tätigkeitsmodule (F = function)
- F 07 Verfahren ohne Anästhesie: Vorstellung gering invasiver Methoden und deren Durchführung
- F 09 Ethik und 3R Stufe 2: Ethische Fragen zu Tierversuchen und Ersatz- und Ergänzungsmethoden
- F 10 gestaltung von Verfahren und Projekten: Herangehensweise, Datenbankrecherche, biometrische Versuchsplanung im Kontext der Antragstellung
Aufgabenmodule (T = task)
- T 20 Anästhesie und Analgesie I: Inhalte zur Anästhesie und Analgesie für kleine Eingriffe bei Versuchstieren
- T 21 Anästhesie und Analgesie II: Inhalte zur Anästhesie und Analgesie für operative oder langwierige Eingriffe bei Versuchstieren (Fortgeschritten)
- T 22 Operative Eingriffe: Das Modul beinhaltet grundlegende Informationen zur Vorgehensweise bei operativen Eingriffen
Zusatzmodule (A = additional)
- A 01 geschichte: Zusammenfassung zum historischen Kontext von Tierversuchen
- A 02 Verfahren zur Blutentnahme: Vorgehensweise und Durchführung von Blutentnahmen, die zum Teil einer Anästhesie bedürfen
- A 03 gentechnisch veränderte Tiere: Einführung zu gentechnisch veränderten Tieren (GVT)
- A 04 Telemetrie: Erhebung telemetrischer Daten im Tierversuch
- A 05 Nicht-invasive Methode: Vorstellung von Methoden, die zur tierschonenden Datenerhebung eingesetzt werden.
- A 06 Tierspezifisches Modul: Hamster - Tierartspezifische Zusammenfassung der Lerninhalte aus den einzelnen Modulen