Kontext - Befähigung zur Arbeit mit Versuchstieren

Tierversuche werden zur Erforschung physiologischer Prozesse, zur Entwicklung von Produkten und Therapieverfahren sowie zur Überprüfung der Produktsicherheit durchgeführt. Trotz der signifikanten Fortschritte bei der Entwicklung von Alternativmethoden sind und bleiben Tierversuche auch zukünftig erforderlich, um die jeweiligen komplexen Vorgänge und Interaktionen im Organismus zu untersuchen. Die Rahmenbedingungen für die Durchführung der Versuche sind rechtlich vorgeben. 

So gibt es behördliche Genehmigungs- und Anzeigeverfahren für die Durchführung der Versuche. Zudem müssen alle Personen, die Tierversuche durchführen oder anderweitig mit Versuchstieren arbeiten, sachkundig sein und fortlaufend geschult werden. Seit 2013 sind die Themen für die entsprechende Grundausbildung gesetzlich verankert und gelten EU-weit. In Deutschland betrifft der sogenannte Sachkundenachweis vor allem das tierexperimentell arbeitende wissenschaftliche, bzw. technisch-wissenschaftliche Personal an Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie in der Industrie.

Die Grundausbildung für den gesetzlich geforderten Sachkundenachweis kann zusammenfassend in drei Bereiche gegliedert werden:

  1. Einen allgemeinen Teil zu rechtlichen Grundlagen, ethischen Fragen, Antragstellung, sowie grundlegenden Themen zu Hygiene, Fütterung und experimentellen Methoden.
  2. Spezifische Inhalte zu speziellen Anforderungen der Zielspezies (Biologie, Haltung, Fütterung, Belastung, Methoden u. a.).
  3. Die praktische Ausbildung an der Zielspezies.

Der Schutz der Versuchstiere, aber auch die Rechtssicherheit bei der Mitarbeit in der biomedizinischen Forschung, stehen bei entsprechender Ausbildung an erster Stelle.

Ausbildung: Wissen ist Tierschutz

Immer dann, wenn Sie Ihre Kenntnisse zum Thema Versuchstierkunde und zu tierexperimentellen Arbeiten praktisch umsetzen, ersparen Sie Ihren Tieren im Sinne der 3R (Replacement - Reduction - Refinemet) Schmerzen, Leiden oder Schäden. Dies betrifft alle Aspekte der Arbeit mit Versuchstieren, einschließlich:

  • dem Umgang mit dem Tier
  • einer guten Versuchspraxis,
  • der umfangreichen Literaturrecherche im Vorfeld,
  • der erforderlichen Versuchs- und statistischen Fallzahlplanung.

Dies stellt zum einen den tierschutzgerechten Umgang mit dem Tier sicher und gewährleistet, dass nur so viele Tiere wie nötig in Versuchen eingesetzt werden oder, wo möglich, auf den Einsatz von Tieren verzichtet wird. 

Vor diesem Hintergrund biete LAS interactive akademischen, betrieblichen und industriellen Einrichtungen online Schulungen. Das Angebot ist mehrsprachig (DE|EN|FR), so dass auch nicht-deutschsprachige Mitarbeiter zeitnah an den erforderlichen Maßnahmen teilnehmen können. Die Schulungen schaffen die Voraussetzungen für den verantwortungsvollen Umgang mit Tieren im Forschungsumfeld auf hohem Niveau. Mit den erworbenen Kenntnissen wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter gemäß tierschutzrechtlicher (EU Tierschutzrichtlinie, Deutsches Tierschutzgesetz) oder anderer nationaler Vorgaben handeln.

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